Vorlage A1

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten

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Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018

Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F bei dringlichen Konsultationen/Besuchen ausserhalb der regulären 00.2505 Sprechstundenzeiten, sowie Mo-Fr 19-22, Sa 12-19, sowie So 7-19

TARMED 01.09, 1.1.2018

quant. Dignität qual. Dignität Sparte Anästhesie-Risikoklasse

- Alle - -

AL(inkl. Assistenz) Assistenz / Dotation Leistung i. e. Sinne Bericht

45.00 TP - / - - -

TL Raumbelegung Wechsel Vor- und Nachbereitung

- - - -

Geschlecht Leistungstyp Skalierungsfaktor AL Skalierungsfaktor TL

- Hauptleistung 1 / 0.94 (med.pract.)1

Interpretationen

Dringlichkeitskriterien (tarifarisch):

- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet.

- Der Facharzt befasst sich spätestens innerhalb von 2 Stunden mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.

- Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Ereignisort.

- Besuche: zuhause, Altersheim, Ereignisort usw.

- Gilt nicht für Leistungen, die im Spital erbracht werden.

Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts

(Ausnahme: Bei einem dringlichen Besuch gilt die Startzeit). Darf nicht während einer regulären Sprechstunde

(Abendsprechstunde, reguläre Sonntags-Sprechstunde) verrechnet werden.

Die Behandlung von nicht angemeldeten Patienten gilt nicht generell als dringlich und berechtigt nicht generell zur Verrechnung der Dringlichkeits-Inkovenienzpauschale F.

Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-03.

Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-52.

Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-59.

Menge: 1 Mal pro Sitzung.

Nicht kumulierbar mit

00.2510 Notfall-Inkonvenienzpauschale A, Mo-Fr 7-19, Sa 7-12

00.2520 Notfall-Inkonvenienzpauschale B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19

00.2530 (+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19

00.2540 Notfall-Inkonvenienzpauschale C, Mo-So 22-7

00.2550 (+) %-Zuschlag für Notfall C, Mo-So 22-7

00.2560 Notfall-Inkonvenienzpauschale D bei telefonischer Konsultation, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19

00.2570 (+) %-Zuschlag für Notfall D, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19

00.2580 Notfall-Inkonvenienzpauschale E bei telefonischer Konsultation, Mo-So 22-7

00.2590 (+) %-Zuschlag für Notfall E, Mo-So 22-7

22.02.02.03 Geburtshilfliche Inkonvenienzpauschalen

LG-20 Telefonische Konsultationen

00 Grundleistungen 149 / 3895