Vorlage A1
Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten
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Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018
00.2510 Notfall-Inkonvenienzpauschale A, Mo-Fr 7-19, Sa 7-12
TARMED 01.09, 1.1.2018
quant. Dignität qual. Dignität Sparte Anästhesie-Risikoklasse
- Alle - -
AL(inkl. Assistenz) Assistenz / Dotation Leistung i. e. Sinne Bericht
50.00 TP - / - - -
TL Raumbelegung Wechsel Vor- und Nachbereitung
- - - -
Geschlecht Leistungstyp Skalierungsfaktor AL Skalierungsfaktor TL
- Hauptleistung 1 / 0.94 (med.pract.)1
Interpretationen Notfallkriterien (tarifarisch)
- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet
- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
- Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/ Ereignisort.
- Besuche: zuhause, Altersheim, Unfallort, Ereignisort usw..
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).
Darf nur von nicht vom Spital oder von Einrichtungen nach Artikel 36a KVG (Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen), die ihr Angebot explizit auf Notfälle ausgerichtet haben, fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.
Bei Einsätzen im Spital oder in Einrichtungen nach Art. 36a KVG, die ihr Angebot explizit auf Notfälle ausgerichtet haben, gilt
Der nicht fix besoldete Facharzt begibt sich für den ungeplanten, notfallmässigen Einsatz von ausserhalb ins Spital oder in die Einrichtung nach Art. 36a KVG, die ihr Angebot explizit auf Notfälle ausgerichtet hat. Hiermit abgegolten ist auch die
Wegentschädigung.
Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-03.
Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-52.
Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-59.
Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-63.
Menge: 1 Mal pro Sitzung.
Nicht kumulierbar mit
00.2505 Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F bei dringlichen Konsultationen/Besuchen ausserhalb der regulären
Sprechstundenzeiten, sowie Mo-Fr 19-22, Sa 12-19, sowie So 7-19
00.2520 Notfall-Inkonvenienzpauschale B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
00.2530 (+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
00.2540 Notfall-Inkonvenienzpauschale C, Mo-So 22-7
00.2550 (+) %-Zuschlag für Notfall C, Mo-So 22-7
00.2560 Notfall-Inkonvenienzpauschale D bei telefonischer Konsultation, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
00.2570 (+) %-Zuschlag für Notfall D, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19
00.2580 Notfall-Inkonvenienzpauschale E bei telefonischer Konsultation, Mo-So 22-7
00.2590 (+) %-Zuschlag für Notfall E, Mo-So 22-7
LG-20 Telefonische Konsultationen
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