Vorlage A1

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 3'895 Seiten

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Tarif 001 - TARMED 1.09, 1.1.2018

00.2540 Notfall-Inkonvenienzpauschale C, Mo-So 22-7

TARMED 01.09, 1.1.2018

quant. Dignität qual. Dignität Sparte Anästhesie-Risikoklasse

- Alle - -

AL(inkl. Assistenz) Assistenz / Dotation Leistung i. e. Sinne Bericht

180.00 TP - / - - -

TL Raumbelegung Wechsel Vor- und Nachbereitung

- - - -

Geschlecht Leistungstyp Skalierungsfaktor AL Skalierungsfaktor TL

- Hauptleistung 1 / 0.94 (med.pract.)1

Interpretationen Notfallkriterien (tarifarisch)

- Medizinisch notwendig und/oder vom Patienten, Angehörigen oder Dritten als offensichtlich notwendig erachtet

- Der Facharzt befasst sich sofort, verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.

- Es wird ein direkter und unmittelbarer Arzt - Patienten - Kontakt vorausgesetzt. Ausnahme: Vergebliche Fahrt zum Unfallort/ Ereignisort.

- Besuche: zuhause, Altersheim, Unfallort, Ereignisort usw..

Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, direkten und unmittelbaren Arzt - Patienten - Kontakts (Ausnahme: Bei Notfallbesuch gilt die Startzeit).

Darf nur von nicht vom Spital oder von Einrichtungen nach Artikel 36a KVG (Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen), die ihr Angebot explizit auf Notfälle ausgerichtet haben, fix besoldeten Fachärzten abgerechnet werden.

Bei Einsätzen im Spital oder in Einrichtungen nach Art. 36a KVG, die ihr Angebot explizit auf Notfälle ausgerichtet haben, gilt

Der nicht fix besoldete Facharzt begibt sich für den ungeplanten, notfallmässigen Einsatz von ausserhalb ins Spital oder in die Einrichtung nach Art. 36a KVG, die ihr Angebot explizit auf Notfälle ausgerichtet hat. Hiermit abgegolten ist auch die

Wegentschädigung

Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-03.

Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-52.

Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-59.

Diese Tarifposition ist Bestandteil der Leistungsgruppe LG-63.

Menge: 1 Mal pro Sitzung.

Nicht kumulierbar mit

00.2505 Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F bei dringlichen Konsultationen/Besuchen ausserhalb der regulären

Sprechstundenzeiten, sowie Mo-Fr 19-22, Sa 12-19, sowie So 7-19

00.2510 Notfall-Inkonvenienzpauschale A, Mo-Fr 7-19, Sa 7-12

00.2520 Notfall-Inkonvenienzpauschale B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19

00.2530 (+) %-Zuschlag für Notfall B, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19

00.2560 Notfall-Inkonvenienzpauschale D bei telefonischer Konsultation, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19

00.2570 (+) %-Zuschlag für Notfall D, Mo-So 19-22, Sa 12-19, So 7-19

00.2580 Notfall-Inkonvenienzpauschale E bei telefonischer Konsultation, Mo-So 22-7

00.2590 (+) %-Zuschlag für Notfall E, Mo-So 22-7

LG-20 Telefonische Konsultationen

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