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Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 2 Seiten
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Bundesgesetz Entwurf über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum
Aufhebung vom …
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 25. Juni 19762 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum wird aufgehoben.
II
Übergangsbestimmungen zur Aufhebung vom …
1Bei Aufhebung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 19763 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum bestehende Bürgschaftsgeschäfte werden von den gemäss Bundesgesetz vom 6. Oktober 20064 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen anerkannten regionalen, gewerblichen Bürgschaftsorganisationen nach bisherigem Recht bis zum ordentlichen Auslaufen weitergeführt.
2Bis zum 31. Dezember 2016 gewährte Zinskostenbeiträge werden vom SECO nach bisherigem Recht weiter ausgerichtet.
3Der Bund übernimmt die Verwaltungskosten für die Geschäfte nach Absatz 1 gemäss dem Bundesgesetz vom 25. Juni 1976 über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum.
1BBl …
2AS 1976 2825, 1985 390, 2000 187, 2006 2197, 2012 3655
3AS 1976 2825, 1985 390, 2000 187, 2006 2197, 2012 3655
4 SR 951.25
2017–......