Vorlage
Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 2 Seiten
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951.25 Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Entwurf Bürgschaftsorganisationen
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom…1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 20062 über die Finanzhilfen an die gewerbeorientierten Bürgschaftsorganisationen wird wie folgt geändert:
Art. 1 Sachüberschrift, Abs. 1 erster Satz
Zweck
1Dieses Gesetz soll es leistungs- und entwicklungsfähigen Klein- und Mittelbetrieben in der Schweiz erleichtern, Bankkredite aufzunehmen. …
Art. 2 Bst. d
Bei der Förderung ist darauf zu achten, dass:
d. Bürgschaften in Ergänzung zum Kreditmarkt angeboten werden.
Art. 3 Empfänger von Finanzhilfen
Finanzhilfen beantragen können anerkannte Organisationen, welche Klein- und Mittelbetrieben in der Schweiz bei der Aufnahme von Krediten von Banken nach dem Bankengesetz vom 8. November 19343 Sicherheiten in Form von Solidarbürgschaften bereitstellen.
Art. 4 Abs. 1 Bst. c
1Anerkannt werden Organisationen, die:
c. rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom Kreditgeber sind;
AS 2007 693
1BBl …