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Vernehmlassung 2017/63: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) · 4 Seiten
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Jahren nach Inkrafttreten der Änderung vom … an die Bestimmungen nach Artikel 55a anzupassen.
III
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.