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Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 10 Seiten

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Kriterien1 Werte für Kriterien

MS2= 20 kg

a. Inhalations-Arbeits- <10 μg/m3

platzgrenzwerte in der

Luft3

b. Effekt-Dosis (ED50)4 10 mg

c. CMR-Stoffe mit Störfall- Kategorie 1A

potential und 1B

1Es gelten die aufgeführten Kriterien, wobei die Reihenfolge der Kriterien (Buchstaben) eine

Priorisierung ausdrückt d.h. falls ein Wert gemäss Kriterium a vorliegt, spielen die Kriterien b und c keine Rolle mehr.

Kommt der Inhaber für einen Stoff/eine Zubereitung, welche/r eine der Kriterien erfüllt, aufgrund seiner Selbstbeurteilung zum Schluss, dass eine Schädigung der Bevölkerung bei einer Einmalexposition auszuschliessen ist oder dass der schlimmste Effekt des Stoffes/der Zubereitung nicht störfallrelevant ist, so gilt der Stoff/die Zubereitung nicht als HAS im Sinne der Störfallverordnung. Zur Beurteilung, ob ein Effekt störfallrelevant ist, gilt die Definition der «Temporary Emergency Exposure Limits (TEEL-2)».

Nicht in den Geltungsbereich der Störfallverordnung fallen Betriebe, die mit HAS nur in Form von gebrauchsfertigen Produkten (Fertigprodukten) umgehen, die für den Eigengebrauch oder für die Abgabe an berufliche oder gewerbliche Verbraucher oder die breite Öffentlichkeit bestimmt sind.

2MS = Mengenschwelle

3MAK, TLV, OEL, IOEL, etc.

4Entspricht einer Effekt-Dosis ED50 von 0.17 mg/kg bei einem Körpergewicht von 60 kg.

Die Effekt-Dosis bezieht sich auf den schlimmsten Effekt des Stoffes/der Zubereitung gemäss Selbstbeurteilung des Inhabers.

Anhang 1.2a (Art. 1)