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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Pflanzenschutzmittelverordnung
12.4.2 Kantone
Die vorgeschlagenen Änderungen stellen für die Kantone keinen Mehraufwand dar.
12.4.3 Volkswirtschaft
Mit dieser Verordnungsänderung wird die Sicherheit beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erhöht. Unternehmen, die auf den Parallelhandel mit Pflanzenschutzmitteln spezialisiert sind, müssen allenfalls ihre Prozesse anpassen.
12.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Diese Änderungen sind mit dem EU-Recht konform.
12.6 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
12.7 Rechtliche Grundlagen
Die Artikel 158 Absatz 2, 159a und 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG) bilden die Rechtsgrundlage.