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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr (GebV-TVD)

Bisher Neu

(Franken) (Franken) in %

1.1.1 für Tiere der Rindergattung, Büffel und Bisons (Doppelohr-

marke) 5.— 4.50 -10 % 1.1.2 für Tiere der Schaf- und der Ziegengattung –.60 –.50 -17 % 1.1.3 für Tiere der Schweinegattung –.35 –.30 -14 % 1.1.4 für in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer –.35 –.30 -14 % 1.2 Ersatz von Ohrmarken mit einer Lieferfrist von fünf Arbeits-

tagen für Tiere der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung, für

Büffel und Bisons, pro Stück 2.50 2.25 -10 %

2 Registrierung von Equiden

2.1 Registrierung eines Equiden bei der Meldung der Geburt

oder der erstmaligen Einfuhr 40.— 35.— -13 % 2.2 Nachregistrierung eines Equiden, der vor dem 1. Januar

2011 geboren oder erstmalig eingeführt worden ist 60.— 55.— -8 %

3 Meldung geschlachteter Tiere

Meldung eines geschlachteten Tiers:

3.1 bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons 5.— 4.50 -10 % 3.2 bei Tieren der Schweinegattung –.10 –.10 -0 % 3.3 bei Equiden 5.— 4.50 -10 %

15.4 Auswirkungen

15.4.1 Bund Für den Bund entsteht eine geschätzte wiederkehrende Einnahmenreduktion von 0.95 Million Franken pro Jahr. Dabei wird angenommen, dass die Frequenz der einzelnen gebührenpflichtigen Ereignisse konstant bleibt. Details dazu sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich:

Gebühren- Erwartete Ein-Einnahmen- senkung nahmen ab 2015 (Franken) in % 20171

1 Lieferung von Ohrmarken

1.1 Ohrmarken mit einer Lieferfrist von drei Wochen, pro

Stück:

1.1.1 für Tiere der Rindergattung, Büffel und Bisons (Doppel- 3'535'770 10% 3'182'193

ohrmarke)

1.1.2 für Tiere der Schaf- und der Ziegengattung 248'036 17% 206'697 1.1.3 für Tiere der Schweinegattung 1'003'678 14% 860'295

1.1.4 für in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer 518 14%444

1.2 Ersatz von Ohrmarken mit einer Lieferfrist von fünf Ar- 666'273 10% 599'646

beitstagen für Tiere der Rinder-, Schaf- und Ziegengat-

tung, für Büffel und Bisons, pro Stück

2 Registrierung von Equiden

2.1 Registrierung eines Equiden bei der Meldung der Geburt

oder der erstmaligen Einfuhr 339'280 13% 296'870 2.2 Nachregistrierung eines Equiden, der vor dem 1. Januar

2011 geboren oder erstmalig eingeführt worden ist2 13‘005 8% 30‘000

3 Meldung geschlachteter Tiere

Meldung eines geschlachteten Tiers:

3.1 bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons 3'158'110 10% 2'842'299