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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

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Anhang (Art. 3 und 4 Abs. 1)

Gebühren

Franken

1 Lieferung von Ohrmarken

1.1 Ohrmarken mit einer Lieferfrist von drei Wochen, pro Stück:

1.1.1 für Tiere der Rindergattung Büffel und Bisons (Doppelohr-

marke) 4.50 1.1.2 für Tiere der Schaf- und der Ziegengattung –.50 1.1.3 für Tiere der Schweinegattung –.30 1.1.4 für in Gehege gehaltenes Wild der Ordnung Paarhufer –.30 1.2 Ersatz von Ohrmarken mit einer Lieferfrist von fünf Arbeitsta-

gen für Tiere der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung, für Büffel

und Bisons, pro Stück 2.25 1.3 Kosten für den Versand, pro Sendung:

1.3.1 Pauschale 1.50 1.3.2 Porto nach Posttarif 1.3.3 Zuschlag für die Zustellung innerhalb von 24 Stunden 7.50

2 Registrierung von Equiden

2.1 Registrierung eines Equiden bei der Meldung der Geburt oder

der erstmaligen Einfuhr 35.— 2.2 Nachregistrierung eines Equiden, der vor dem 1. Januar 2011 ge-

boren oder erstmalig eingeführt worden ist 55.—

3 Meldung geschlachteter Tiere

Meldung eines geschlachteten Tiers:

3.1 bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons 4.50 3.2 bei Tieren der Schweinegattung –.10 3.3 bei Equiden 4.50

4 Fehlende Meldungen oder fehlende oder mangelhafte Angaben

4.1 Bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons

4.1.1 fehlende Meldung nach Artikel 5 Absätze 2 und 4 der

TVD-Verordnung vom 26. Oktober 201125.—

2 SR 916.404.1