Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/40: Strategie Stromnetze: Änderungen auf Verordnungsstufe · 3 Seiten
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Teilrevision der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen
1. Einleitende Bemerkungen
Am 15. Dezember 2017 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) verabschiedet (BBl 2017 7909). Dieses beinhaltet Teilrevisionen des Elektrizitätsgesetzes vom 24. Juni 1902 (EleG; SR 734.0) und des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7). In Folge dieser Gesetzesänderungen müssen diverse Verordnungen angepasst werden. Dazu gehört auch die Verordnung vom 7. November 2001 über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27). Damit ist diese Revision Bestandteil der aufgrund der Strategie Stromnetze notwendigen Anpassungen auf Verordnungsstufe.
2. Grundzüge der Vorlage
Die Anpassung ist rein formeller Natur und betrifft die Nennung der im EleG neu geschaffenen Grundlage zur Gebührenerhebung im Ingress.
3. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
Die geplanten Änderungen haben keine finanziellen, personellen oder anderen Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden.
4. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Die geplanten Änderungen haben keine Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft.
5. Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Ingress
Artikel 41 NIV sieht vor, dass das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) für die im Rahmen der NIV ausgeführten Kontrollen und erlassenen Verfügungen Gebühren erhebt. Im Ingress dieser Verordnung figuriert noch Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1974 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (SR 611.010), welcher per 1. Januar 2005 aufgehoben wurde. Dieser Verweis ist somit zu streichen. Stattdessen ist die neue spezialgesetzliche Gebührenregelung des EleG (Artikel 3a und 3b) zu nennen. Diese Anpassung ist mit keiner materiellen Änderung verbunden.