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Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 2 Seiten
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Entwurf
Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 7 Buchstabe b des
Bundesgesetzes vom 30. September 20162 über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ……3,
beschliesst:
Art. 1
Für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr werden ab 2019 für die Agglomerationsprogramme der dritten Generation die folgenden Verpflichtungskredite bewilligt:
Mio. Fr.
a. Verpflichtungskredit für Massnahmen nach Artikel 21 der Verordnung vom 7. November 20074 über 769,83
die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr
zweckgebundenen Mittel (MinVV) (Preisstand 2016, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer),
(3.Generation)
b. Verpflichtungskredit für Massnahmen nach Artikel 21a MinVV (inklusive Teuerung und 349,91
Mehrwertsteuer), (3.Generation)
Total 1119,74
Art. 2
Der Bundesrat kann den Verpflichtungskredit nach Artikel 1 Buchstabe a um die
ausgewiesene Teuerung und um die Mehrwertsteuer erhöhen.
Art. 3
Für die einzelnen Agglomerationsprogramme gelten die Beitragssätze und Höchstbeiträge nach dem Anhang.
Art. 4
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
1 SR 101 BV
2 SR 725.13 NAFG
3 [Verweis auf BBl sobald verfügbar]
4 AS 2007 5987, 2017 6801