Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/5: Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr · 57 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Vernehmlassungsvorlage

Erläuternder Bericht zum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr

Übersicht

In der dritten Generation des Programms Agglomerationsverkehr wurden beim Bund 37 Agglomerationsprogramme eingereicht,

in denen die entsprechenden Trägerschaften alle mitzufinanzierenden Projekte darstellen sowie die verkehrs- und siedlungspla-

nerische Abstimmung dieser Massnahmen nachweisen. Insgesamt lösen die in den mitfinanzierten Programmen der dritten Generation enthaltenen Massnahmen Bundesbeiträge von 1,12 Milliarden Franken aus. In dieser Vernehmlassungsvorlage ist das Ergebnis der umfassenden Prüfung festgehalten.

Ausgangslage

Rund drei Viertel der Bevölkerung der Schweiz wohnen in einer Agglomeration, vier von fünf aller in der Schweiz Beschäftigten gehen dort einer Arbeit nach und rund 84 % der Wirtschaftsleistung werden in diesen urbanen Räumen erbracht. Dabei konzentrieren sich die Beschäftigten immer stärker in den Agglomerationen. Die Verkehrsperspektiven 2040 des Bundes gehen davon aus, dass die Konzentration der Arbeitsplätze weiter zunehmen wird, was auch den Zielen der schweizerischen Raumentwicklung entspricht. Das Verkehrsaufkommen innerhalb der Agglomerationen ist bereits heute sowohl auf dem Strassen- als auch auf dem Schienennetz deutlich höher als ausserhalb. Insbesondere in den Agglomerationen wird sich der Anteil der Strecken mit einer sehr hohen Auslastung sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze bis 2040 gegenüber 2010 markant erhöhen. In den Städten und Agglomerationen besteht deshalb nach wie vor ein dringender Bedarf nach Optimierung und Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen, um sowohl die Funktionalität des Gesamtverkehrssystems zu verbessern als auch eine Siedlungsentwicklung nach innen zu unterstützen. Damit auch die raumplanerischen Ziele erreicht werden, ist eine enge Koordination von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung von zentraler Bedeutung.

Programm Agglomerationsverkehr

Die für die Bewältigung der Aufgaben der Agglomerationen nötigen Infrastrukturen können oft nicht alleine durch die betroffenen Kantone und Gemeinden finanziert werden. Für die Mitfinanzierung von Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen wurde deswegen 2007 das Programm Agglomerationsverkehr geschaffen. Der Bund leistet darin Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen, die in diesen Gebieten zu einem effizienteren und nachhaltigeren Gesamtverkehrssystem führen und dank einer kohärenten Planung von Verkehr, Siedlung und Landschaft zu einer nachhaltigen Raumentwicklung beitragen. Nach der einmaligen Finanzierung von dringlichen Projekten zu Beginn des Programms, wurden in den bisher zwei Generationen diverse Projekte der Agglomerationen erfolgreich mitfinanziert. Mit der Zustimmung des Volkes zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist die Finanzierung von Massnahmen im Agglomerationsverkehr ab 2018 unbefristet gesichert. Ab der dritten Generation werden keine neuen Eisenbahnprojekte mehr über das Programm Agglomerationsverkehr unterstützt. Diese werden stattdessen künftig aus dem 2014 vom Volk angenommenen Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss werden die Verpflichtungskredite für die dritte Generation der Agglomerationsprogramme beantragt.

Dritte Generation der Agglomerationsprogramme

Der Bund verlangt von den regionalen Trägerschaften die Zusammenfassung aller mitzufinanzierenden Projekte in einem Agglomerationsprogramm, welches eine kohärente verkehrs- und siedlungsplanerische Abstimmung dieser Massnahmen nachweisen muss.