Vorlage Gesetz
Vernehmlassung 2018/51: Änderung des Betäubungsmittelgesetzes und Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis) · 3 Seiten
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Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 118 und 123 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates ...2,
beschliesst:
I
Das Betäubungsmittelgesetz vom 3. Oktober 19513 (BetmG) wird wie folgt geändert:
Art. 8a Pilotversuche
1Das Bundesamt für Gesundheit kann nach Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden und der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen Pilotversuche mit Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis bewilligen, die:
a. örtlich, zeitlich und sachlich begrenzt sind;
b. es erlauben, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie sich neue Regelungen auf den Umgang mit diesen Betäubungsmitteln zu nicht medizinischen Zwecken auswirken; und
c. so durchgeführt werden, dass der Gesundheits- und der Jugendschutz sowie der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind.
2Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen für die Durchführung von Pilotversuchen. Dabei kann er von den Artikeln 8 Absätze 1 Buchstabe d und 5, 11, 13, 19 Absatz 1 Buchstabe f und 20 Absatz 1 Buchstaben d und e abweichen.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
1 SR 101
2 BBl ...
3 SR 812.121 ...-... ...