Vorlage
Vernehmlassung 2018/57: Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 2 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
[QR Code] [Signature]
Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)
Änderung vom
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 9. Mai 19901 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen wird wie folgt geändert:
Art. 6c Energiespar-Contracting
1Der Vermieter kann die im Rahmen eines Energiespar-Contractings anfallenden Kosten als Nebenkosten in Rechnung stellen.
2Der dem Mieter in Rechnung gestellte Betrag darf nicht höher sein als die mit dem Energiespar-Contracting erzielte Einsparung von Energiekosten.
3Ein Energiespar-Contracting liegt vor, wenn ein Dienstleister sich verpflichtet, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete Energieeffizienzmassnahmen zu senken und sich seine Entschädigung nach dem Wert der eingesparten Energie bemisst.
4Als Energieeffizienzmassnahmen nach Absatz 3 gelten insbesondere:
a. die Optimierung des Betriebs von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und der Gebäudeautomation;
b. der Ersatz von Anlagen, Installationen und Leuchtmitteln.
5Faktoren wie Witterungseinflüsse, die den Energieverbrauch beeinflussen, jedoch nicht auf Energieeffizienzmassnahmen zurückzuführen sind, werden berücksichtigt.
II
1 SR 221.213.11
2018–......