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Vernehmlassung 2018/59: 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten · 3 Seiten

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dellen, wie Schichtarbeit oder Jahresarbeitszeit, unterstellt sind; die psychosozialen Risiken sind angemessen zu berücksichtigen.

Art. 10 Abs. 2 zweiter und dritter Satz

2… Für den einzelnen Arbeitnehmer können Beginn und Ende der Tages- und Abendarbeit zwischen 4 und 24 Uhr anders festgelegt werden, wenn dieser zustimmt. Die Tages- und Abendarbeit beträgt auch in diesen Fällen höchstens 17 Stunden.

Art. 13a Jahresarbeitszeit

1Einem Jahresarbeitszeitmodell können erwachsene Arbeitnehmer unterstellt werden, die:

a. eine Vorgesetztenfunktion haben oder Fachpersonen sind, die über wesentliche Entscheidbefugnisse in ihrem Fachgebiet verfügen; und

b. bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen; und

c. ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können und nicht nach vorgegebenen Einsatzplänen arbeiten.

2Einem Jahresarbeitszeitmodell nicht unterstellt werden können Arbeitnehmer, deren Arbeitszeiten nicht erfasst werden.

3Die Bestimmungen über die wöchentliche Höchstarbeitszeit und über die Überzeit sind nicht anwendbar.

4Die jährliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche im Jahresdurchschnitt.

5Der Saldo der Stunden, die der Arbeitnehmer über der jährlichen Höchstarbeitszeit leistet (Jahresmehrstunden), darf am Ende des Kalender- oder Geschäftsjahres 170 Stunden nicht überschreiten. Die Jahresmehrstunden sind auszugleichen:

a. durch einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent; oder

b. sofern vertraglich vereinbart, durch Freizeit von gleicher Dauer im Folgejahr.

6Die jährliche Höchstarbeitszeit und die für die Jahresmehrstunden geltende Obergrenze werden bei Teilzeitanstellung anteilsmässig reduziert.

7Die Tages- und Abendarbeit muss mit Einschluss der Pausen innerhalb von 15 Stunden liegen.

Art. 15a Abs. 3 und 4

3Die Ruhezeit kann für Arbeitnehmer, die einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellt sind, mehrmals in der Woche bis auf neun Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von vier Wochen eingehalten wird.

4Die Ruhezeit kann unterbrochen werden durch Piketteinsätze und für Arbeitnehmer, die einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellt sind, durch Arbeitsleistungen, die