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Vernehmlassung 2018/61: Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 4 Seiten

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Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 2. September 20091 über den Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen wird wie folgt geändert:

Art. 2 Hauptfunktion, Zusatzinformationen und Zusatzfunktionen

1Der Kataster enthält zuverlässige Informationen über die von Bund und Kantonen bezeichneten rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und macht diese Informationen zugänglich (Art. 3).

2Er kann Zusatzinformationen enthalten (Art. 8b).

3Er kann von den Kantonen als amtliches Publikationsorgan im Bereich der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen verwendet werden.

Gliederungstitel vor Art. 3

2. Abschnitt: Inhalt, Massgeblichkeit und Informationstiefe

Art. 3 Bst. e

Aufgehoben

Art. 3a Massgeblichkeit

Widersprechen sich der Inhalt des Katasters und die rechtskräftigen Beschlüsse über die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung, so gehen die letzteren vor.

1 SR 510.622.4

2018–......