Vorlage
Vernehmlassung 2018/61: Teilrevision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
[QR Code] [Signature]
Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 2. September 20091 über den Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen wird wie folgt geändert:
Art. 2 Hauptfunktion, Zusatzinformationen und Zusatzfunktionen
1Der Kataster enthält zuverlässige Informationen über die von Bund und Kantonen bezeichneten rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und macht diese Informationen zugänglich (Art. 3).
2Er kann Zusatzinformationen enthalten (Art. 8b).
3Er kann von den Kantonen als amtliches Publikationsorgan im Bereich der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen verwendet werden.
Gliederungstitel vor Art. 3
2. Abschnitt: Inhalt, Massgeblichkeit und Informationstiefe
Art. 3 Bst. e
Aufgehoben
Art. 3a Massgeblichkeit
Widersprechen sich der Inhalt des Katasters und die rechtskräftigen Beschlüsse über die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung, so gehen die letzteren vor.
1 SR 510.622.4
2018–......