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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngern

Analog zu den anderen Produktionsmitteln in der Landwirtschaft sollen auch für Dünger Ausnahmebewilligungen für die Forschung und Entwicklung erteilt werden können, wobei allenfalls notwendige Auflagen gemacht werden müssen. Die Verordnungsänderung kommt diesem Bedürfnis nach, indem provisorische Bewilligungen auch für wissenschaftliche Zwecke ausgestellt werden können.

9.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

Düngerverordnung

Art. 1

Abs. 2 Bst. c - Aquariendünger für Wasserpflanzen werden explizit aus der Düngerbuchverordnung ausgeschlossen.

Art. 5

Abs. 2 Bst. cbis- Die Definition der Kategorie „mineralische Recyclingdünger“ schliesst alle reinen Phosphor-Dünger wie auch Mischprodukte mit ein. Damit wird es möglich, dass aus der Abwasserwirtschaft zurückgewonnener Phosphor mit anderen Düngern zu Mehrnährstoffdüngern vermischt werden kann. Allerdings müssen diese Mischdünger die Vorschriften bezüglich Belastungen der neuen Kategorie „mineralische Recyclingdünger“ einhalten.

Art. 10

Abs. 1 Bst. b Ziff. 4bis- Die Inverkehrbringer von mineralischen Recyclingdüngern müssen eine Bewilligung für die Produkte beantragen, damit die Qualität kontrolliert werden kann. Dadurch wird sichergestellt, dass keine minderwertigen Produkte auf den Markt gelangen, die zu negativen Umwelteinflüssen führen könnten.

Art. 12

Abs. 1 Bst. c - Hier wird die Möglichkeit geschaffen, eine provisorische Bewilligung für wissenschaftliche Zwecke zu erhalten, was bisher nicht explizit möglich war.

Chemikalienrisikoreduktionsverordnung (ChemRRV; SR814.81)

Anhang 2.6

Ziffer 2.2.4 - Die Grenzwerte für die höchstmöglichen anorganischen und organischen Belastungen von mineralische Recyclingdünger bezogen auf den Phosphor-Gehalt werden in der ChemRRV verankert. Wenn Nährstoffe wie Stickstoff aus der Abwasseraufbereitung gewonnen werden sollen, gehören diese zwar auch zu der Kategorie mineralische Recyclingdünger, müssen jedoch die Grenzwerte für Recyclingdünger einhalten, da ein Bezug auf die Phosphorfracht keinen Sinn ergeben würde.

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA; SR814.600)

Art. 15

Abs. 3 - Mit der Ergänzung des Verweises auf die relevanten Grenzwerte für mineralische Recyclingdünger wird der vorhandene Abschnitt präzisiert.

9.4 Auswirkungen

9.4.1 Bund

Die Einführung einer neuen Düngerkategorie hat keinen direkten Einfluss auf den Bund. Durch die Bewilligungspflicht werden einige neue Dossiers zur Beurteilung beim BLW eingereicht, dies wird jedoch nicht zu einem signifikanten Anstieg der jährlich zur Beurteilung eingereichten Dossiers führen. Zudem