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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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Art. 12 Abs. 1 Bst. c
1 Das BLW kann vor Abschluss des Bewilligungsverfahrens während maximal fünf Jahren nach Einreichung des Gesuches für einen Dünger eine provisorische Bewilligung erteilen, wenn dieser geeignet erscheint und weder die Umwelt noch mittelbar den Menschen gefährden kann und wenn:
c. dieser ausschliesslich zu wissenschaftlichen Zwecken eingeführt und/oder ausgebracht wird.
II
Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.
III
Diese Verordnungs-Änderung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr