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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Verordnung des WBF über das Inverkehrbringen von Düngern

(Düngerbuch-Verordnung WBF, DüBV)

Änderung vom …

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

verordnet:

I

Die Düngerbuch-Verordnung WBF vom 16. November 20071 wird wie folgt

geändert:

Ersatz eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird «Kalzium» ersetzt durch «Calcium».

Art. 6 Abs. 1 und 2

1 Die Gehalte von Inhalts- und Zusatzstoffen sind in Gewichtsprozenten anzugeben. Angaben mit einer Dezimalstelle, bei Spurennährstoffen bis zu vier Dezimalstellen, sind zulässig. Für Flüssigdünger ist die Angabe des Gehalts in Gramm je Liter oder Kilogramm je Hektoliter zulässig. Für Hof- und Recyclingdünger ist die Angabe in Kilogramm je Kubikmeter oder in Kilogramm je Tonne zulässig. Soweit nichts anderes verlangt wird, beziehen sich die zugesicherten Gehalte auf die handelsübliche Ware und nicht auf die Trockensubstanz.

2Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.

Art. 7 Bst. d

Die Makronährstoffe sind in folgenden Formen anzugeben:

d. Der errechnete Oxid- oder Elementgehalt wird auf die nächstliegende Dezimalstelle gerundet angegeben. Dabei gelten die folgenden Umrechnungsformeln:

1 SR 916.171.1

2018–......