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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Landwirtschaftliche Begriffsverordnung

Die folgende Abbildung 2 zeigt, dass weitaus die meisten Betriebe eine Zunahme von bis zu 1000 Franken verzeichnen. Nur wenige würden mehr als 5000 Franken zusätzlich erhalten.

Abbildung 2: Anzahl Betriebe nach Grössenklasse der Veränderung der Direktzahlungen

30000

25000

20000

15000

10000

5000

0

1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 >9000

Anzahl Betriebe 26207 3001 644 189 65 25 10 4 34

Grössenklasse: Veränderung der Direktzahlungen je Betrieb in CHF

Sömmerungsbeiträge

Von den insgesamt rund 6860 Sömmerungsbetrieben mit Sömmerungsbeiträgen erhöhen sich die Anzahl der gesömmerten Rinder auf 5710 Betrieben um 19‘660 Normalstösse. Bei einer Anpassung des Normalbesatzes anlog zur Änderung des Normalbesatzes in Folge der Erhöhung des GVE-Faktors für Mutterkühe im Jahr 2015 zeigt sich die folgende Auswirkung:

Tabelle 6: Auswirkung Anpassung Normalbesatz

Beitragsfestsetzung Anzahl Be- Erhöhung Differenz Sömmetriebe NST rungsbeitrag in CHF Bestossung mit bisherigem GVE-Faktor für 1450 4200 +1‘680‘000

Jungvieh bis 100 Prozent, bei erhöhtem

GVE-Faktor über 100 Prozent

Bestossung mit bisherigem GVE-Faktor für 1480 4600 +1‘840‘000

Jungvieh über 100 Prozent

Total 2930 8800 +3‘520‘000

Bei einer Anpassung des Normalbesatzes ist mit einer Zunahme der Sömmerungsbeiträge, unter der Annahme gleich bleibender Beitragsansätze, um rund 3.52 Mio. Franken zu rechnen.

5.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Bestimmungen tangieren das internationale Recht nicht.