Vorlage
Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 71Fedlex · Vorlage
Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Die Anzahl GVE und SAK verändert sich bei den Betrieben ab 1,00 SAK insgesamt gemäss folgender Tabelle:
Tabelle 2: Betriebe mit 1,0 und mehr SAK
Schwellenwert Anzahl Betriebe GVE SAK
Neu 1,00 SAK und mehr 32‘400 * +31‘300 +850
* 5100 Betriebe davon halten keine Jungvieh und weisen keine Veränderung auf
Investitionshilfen
Da einerseits wie vorab dargestellt, aufgrund der Zunahme der Betriebsgrösse in SAK, nur eine geringe Anzahl zusätzlicher Betriebe Investitionshilfen erhalten könnte und andererseits die Zunahme in GVE pro Betrieb in den meisten Fällen 1 GVE nicht übersteigt, ist nicht mit einer Zunahme bei den Investitionshilfen zu rechnen.
Abbildung 1: Veränderung der GVE nach Grössenklasse, Anzahl Betriebe je Grössenklasse
20000
Anzahl Betriebe / nombre d'exploitations
15790
15000
10000
7395
5000
2454
908
380 193 85 47 23 1938
0
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 >10
∆ GVE / UGB
Boden und Pachtrecht
Für die Prüfung, ob ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB vorliegt, ist auf durchschnittliche Bewirtschaftungsformen und nicht auf ausgefallene Einzelfälle abzustellen. Nicht relevant ist daher die tatsächliche Nutzung, da diese subjektiv dem Einflussbereich des Grundeigentümers unterliegt. Die Gewerbeberechnung muss nach objektiven Kriterien erfolgen. Es ist dann auszugehen, dass nicht alle Betriebe, die neu die Schwellenwerte erreichen werden, vom Gewerbestatus nach Bodenrecht unterliegen werden.
Direktzahlungen Ganzjahresbetriebe
Die folgende Tabelle zeigt, dass insgesamt mit einer Zunahme der Beiträge um ca. 15 Mio. Franken zu rechnen ist, wenn die aktuellen Beitragsansätze unverändert weiter geführt würden. Einerseits sind