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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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Vernehmlassung
6 Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung, AEV)
6.1 Ausgangslage
Im Zollkontingent (ZK) Nr. 02 für Tiere der Rindviehgattung können jährlich 1200 Zuchtrinder importiert werden. Das Zollkontingent wird jeweils in zwei Tranchen zur Versteigerung ausgeschrieben. Der Kontingentszollansatz (KZA) beträgt CHF 60 pro Tier. Tiere dürfen nur mit einem entsprechenden Zuchtnachweis – in der Regel ist dies ein Abstammungsausweis – im Kontingent eingeführt werden. Der Import ausserhalb des Zollkontingents einer beliebigen Anzahl Tiere ist jederzeit und ohne Zuchtnachweis möglich. Dabei sind die Ausserzollkontingentsansätze (AKZA) wie folgt abgestuft:
Für reinrassige Zuchttiere der Rassen Braunvieh, Fleckvieh und Holstein CHF 2500 pro Tier
(Zolltarifnummer 0102.2191)
Für reinrassige Zuchttiere anderer Rassen, sowie für Büffel CHF 1500 pro Tier
(Zolltarifnummern 0102.2199, 0102.3190)
Für nicht-reinrassige Zuchttiere und Nutztiere zur Zucht, sowie Schlachttiere CHF 1275 pro Tier
(Zolltarifnummern 0102.2999, 0102.3999, 0102.9098 sowie
Schlachttiere der Nummern 0102.2919, 0102.3919 und 0102.9018)
Bis 2015 konnte die Nachfrage nach ausländischen Zuchttieren nahezu über das Zollkontingent gedeckt werden. Im Jahr 2014 wurden z.B. überhaupt keine Tiere zum AKZA importiert. Ab 2016 erhöhte sich jedoch die Nachfrage nach ausländischen Zuchttieren markant, was sich bereits in den stark gestiegenen Zuschlagspreisen bei der Versteigerung der Kontingentsanteile zeigte. So stieg der mittlere Zuschlagspreis eines Kontingentsanteils für ein Tier im Rahmen der 2. Freigabetranche von CHF 512 pro Tier (2015) auf CHF 1175 (2016) und erreichte im 2017 sogar CHF 1360 pro Tier1. Zudem gibt es seit 2016 im Gegensatz zu früheren Jahren namhafte AKZA-Importe. Insgesamt wurden im Jahr 2016 332 Tiere zum AKZA importiert, die meisten davon zum Ansatz von CHF 1500 pro Tier. 25-mal wurde der Ansatz von CHF 1275 pro Tier gewährt, der Höchstansatz von CHF 2500 pro Tier wurde jedoch nie verwendet. Im 2017 wurden wiederum viele AKZA-Importe getätigt: bis Ende Oktober wurden gesamthaft 203 Tiere zu einem hohen Ansatz eingeführt, davon 5 zum Ansatz von CHF 1275 pro Tier und der Rest zum Ansatz CHF 1500 pro Tier. Zum höchsten Ansatz von CHF 2500 pro Tier, bzw. mit der Tarifnummer 0102.2191 wurde aber auch in dieser Periode nie verzollt.
Die gestiegene Nachfrage nach Zuchtrinderimport, die hohen Steigerungspreise seit 2016 und die verschieden hohen AKZA je nach Rasse führten in den letzten Jahren zu Unsicherheiten und Fragen im Handel und beim Vollzug. Dazu einige Beispiele:
Gehören zu den reinrassigen Zuchttieren der Rassen Braunvieh, Fleckvieh und Holstein aus-
schliesslich auf Milch gezüchtete Tiere, oder gehören auch auf Fleisch gezüchtete, gefleckte Tiere (z.B. der Rasse Simmental) dazu?
Dürfen Tiere einer Milchrasse wie Jersey zum tieferen Ansatz von CHF 1500 pro Tier importiert
werden?
Was passiert, wenn die Steigerungspreise inkl. KZA (CHF 60 pro Tier) auf über 1500 CHF steigen?
Lohnt es sich da noch mitzubieten, z.B. wenn man trächtige Grauviehkühe zur Mutterkuhhaltung importieren will? Oder soll man in einem solchen Fall von Beginn an mit dem Import zum AKZA planen?
Solche Fragen zeigen die beiden zentralen Probleme auf, die bei der Importregelung von Zuchtvieh der Rindergattung auftreten, und die beide durch die Herabsetzung des AKZA-Ansatzes der Tarifnummer 0102.2191 von CHF 2500 auf CHF 1500 pro Tier gelöst oder zumindest entschärft werden können. Einerseits bestehen Abgrenzungsprobleme bei den Zuchttieren (welche Rassen gehören zu welcher Tarifnummer?) und anderseits ist die (theoretisch) maximale Zahlungsbereitschaft für einen Kontingentsanteil im Rahmen der Versteigerung des ZK Nr. 02 unterschiedlich hoch. Der maximale Steigerungspreis beträgt zurzeit bei reinrassigen Zuchttieren der Rassen Braunvieh, Fleckvieh und
1 Quelle: Versteigerung Zollkontingent Tiere der Rindviehgattung 2009 - 2017 auf www.import.blw.admin.ch