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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten
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Zolltarifgesetz
streichen: 8456.3010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8456.3020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8456.3030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
neue Num. 8456.4000 mit Plasmastrahl arbeitend
streichen: 8456.4010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8456.4020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8456.4030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
neue Num. 8456.5000 Wasserstrahlschneidmaschinen
streichen: 8456.5010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8456.5020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8456.5030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
neue Num. 8456.9000 andere
streichen: 8456.9010 elektrochemische Bearbeitungsmaschinen
streichen: andere, im Stückgewicht von
streichen: 8456.9024 mehr als 10000 kg
streichen: 8456.9025 mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg
streichen: 8456.9026 nicht mehr als 1000 kg
8457 Bearbeitungszentren, Mehrwegmaschinen und Transfermaschinen, für die Metallbearbeitung
neue Num. 8457.1000 Bearbeitungszentren
streichen: 8457.1010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8457.1020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg streichen: 8457.1030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
neue Num. 8457.2000 Mehrwegmaschinen