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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

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Zolltarifgesetz

streichen: 8458.9910 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8458.9920 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8458.9930 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

8459 Werkzeugmaschinen (einschliesslich Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) zum Bohren, Ausbohren, Fräsen, Aussen- oder Innengewindeschneiden, für die spanabhebende Metallbearbeitung, andere als Drehmaschinen (einschliesslich Drehzentren) der Nr. 8458

neue Num. 8459.1000 Bearbeitungseinheiten auf Schlitten

streichen: 8459.1010 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8459.1020 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8459.1030 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

andere Bohrmaschinen

neue Num. 8459.2100 numerisch gesteuert

streichen: 8459.2110 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8459.2120 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8459.2130 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8459.2900 andere

streichen: 8459.2910 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8459.2920 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8459.2930 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

andere kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen

neue Num. 8459.3100 numerisch gesteuert

streichen: 8459.3110 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8459.3120 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8459.3130 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg