Vorlage

Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 224Fedlex · Vorlage

Zolltarifgesetz

streichen: 8459.6110 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8459.6120 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8459.6130 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8459.6900 andere

streichen: 8459.6910 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8459.6920 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8459.6930 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8459.7000 andere Maschinen zum Aussen- oder Innengewindeschneiden

streichen: 8459.7010 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg

streichen: 8459.7020 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

8460 Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Polieren oder zu anderem Feinbearbeiten von Metallen oder Cermets, mit Hilfe von Schleifscheiben oder Schleif- oder Poliermitteln, andere als Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Nr. 8461

Planschleifmaschinen

neue Num. 8460.1200 numerisch gesteuert

streichen: 8460.1210 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8460.1220 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8460.1230 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

neue Num. 8460.1900 andere

streichen: 8460.1910 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg

streichen: 8460.1920 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg

streichen: 8460.1930 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg

andere Schleifmaschinen

neue Num. 8460.2200 spitzenlose Schleifmaschinen, numerisch gesteuert