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Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 291 Seiten
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Zolltarifgesetz
streichen: 8459.6110 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8459.6120 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg
streichen: 8459.6130 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
neue Num. 8459.6900 andere
streichen: 8459.6910 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8459.6920 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg
streichen: 8459.6930 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
neue Num. 8459.7000 andere Maschinen zum Aussen- oder Innengewindeschneiden
streichen: 8459.7010 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg
streichen: 8459.7020 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
8460 Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Polieren oder zu anderem Feinbearbeiten von Metallen oder Cermets, mit Hilfe von Schleifscheiben oder Schleif- oder Poliermitteln, andere als Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Nr. 8461
Planschleifmaschinen
neue Num. 8460.1200 numerisch gesteuert
streichen: 8460.1210 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8460.1220 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg
streichen: 8460.1230 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
neue Num. 8460.1900 andere
streichen: 8460.1910 im Stückgewicht von mehr als 10000 kg
streichen: 8460.1920 im Stückgewicht von mehr als 1000 kg, jedoch nicht mehr als 10000 kg
streichen: 8460.1930 im Stückgewicht von nicht mehr als 1000 kg
andere Schleifmaschinen
neue Num. 8460.2200 spitzenlose Schleifmaschinen, numerisch gesteuert