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Vernehmlassung 2018/91: Ablösung der Ausländerausweise in Papierform durch Ausweise im Kreditkartenformat · 4 Seiten
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Aktualisierung des Ausländerausweises
Art. 91d Übergangsbestimmung zur Änderung vom 1. Juli 2019
1Die Kantone können bis am 31. Dezember 2020 nicht biometrische Ausländerausweise in Papierformat ausstellen. Diese Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig.
2Bis zum 31. Dezember 2020 kann der Kanton die gesuchstellenden Personen berechtigen, eine Fotografie für die Ausstellung eines Ausländerausweises in Papierform vorzulegen. Die ausstellende Behörde überprüft, ob die Fotografie die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt. Das SEM legt die Kriterien fest, denen die Fotografie genügen muss.
II
Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.
III
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr