Gesetzesentwurf
Vernehmlassung 2019/25: Neues Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen · 2 Seiten
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Vorentwurf vom 17.04.2019
Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
vom [Datum]
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 93 und 130 der Bundesverfassung1
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
Art. 1 Grundsatz
Privathaushalten nach Artikel 69a und Kollektivhaushalten nach Artikel 69c des Bundesgesetzes vom 24. März 20063 über Radio und Fernsehen wird zum Ausgleich der Mehrwertsteuer, die von 2010 bis 2015 auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen erhoben wurde, eine pauschale Vergütung gewährt.
Art. 2 Höhe, Form und Zeitpunkt der Vergütung
1Die Vergütung beträgt für jeden Haushalt 50 Franken.
2Sie wird ausschliesslich in Form einer einmaligen Gutschrift auf einer Rechnung der Erhebungsstelle nach Artikel 69d RTVG4 für die Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen gewährt.
3Die Gutschriften werden über einen Zeitraum von 12 Monaten auf der jeweils ersten Rechnung des Haushalts vorgenommen. Das Bundesamt für Kommunikation legt den Beginn des Zeitraums fest.
1SR 101
2BBl 20XX …
3 SR 784.40
4 SR 784.40
2019–......