Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 51 Seiten
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Übersicht
Der vorliegende erläuternde Bericht legt die strategische Ausrichtung der internationalen Zusammenarbeit (IZA) für den Zeitraum 2021–2024 dar und schlägt fünf Rahmenkredite im Gesamtbetrag von 11,37 Milliarden Franken vor. Das Parlament hatte im Februar 2011 beschlossen, die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) der Schweiz bis 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erhöhen. Der Bundesrat hat bestätigt, dass nach wie vor eine APD-Quote von 0,5 Prozent des BNE angestrebt wird, wenn es die finanzielle Lage zulässt. Gemäss den aktuellen Prognosen wird sich die APD-Quote der Schweiz im Zeitraum 2021–2024 auf rund 0,45 Prozent des BNE belaufen. Ohne Berücksichtigung der in der APD ebenfalls verbuchten Betreuungskosten für Asylsuchende wird die Quote rund 0,40 Prozent betragen.
Die IZA ist ein aussenpolitisches Instrument, das verschiedene Elemente der Wirtschaftspolitik, der Migrationspolitik, der Umwelt- und Klimapolitik sowie anderer Politiken kombiniert. Die Aussenpolitik trägt dazu bei, die in Artikel 2 der Bundesverfassung verankerten Ziele der Eidgenossenschaft zu verwirklichen. Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt durch die IZA namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 54 BV). Dieses Engagement orientiert sich an der humanitären Tradition der Schweiz und an Werten wie Verantwortung, Chancengleichheit und Weltoffenheit.
Der Begriff IZA umfasst die Instrumente der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit, die vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eingesetzt werden.
Kapitel 1 präsentiert einen historischen Überblick der öffentlichen Entwicklungshilfe, analysiert deren Wirksamkeit und zieht Bilanz über die Botschaft zur IZA 2017–2020. In den vergangenen Jahrzehnten vollzog sich in der IZA ein grundlegender Wandel. Während früher die direkte technische Hilfe im Zentrum stand, verfolgen aktuelle Programme das Ziel, politische Veränderungen auf nationaler und internationaler Ebene herbeizuführen, Institutionen zu stärken sowie Koalitionen von staatlichen und privaten Akteuren einzubeziehen.
In Kapitel 2 werden die Ziele der IZA für den Zeitraum 2021–2024 vorgestellt. Schwerpunkte sind dabei die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Bekämpfung des Klimawandels, ein besseres Migrationsmanagement und das Engagement für Rechtsstaatlichkeit und Frieden. Die Anpassungen gegenüber der letzten Botschaft werden ebenfalls erläutert. Massgebend für ein Engagement der IZA sind die folgenden drei Kriterien: 1. die Bedürfnisse der Menschen in Entwicklungsländern, 2. die Interessen der Schweiz und 3. der Mehrwert unserer IZA im internationalen Vergleich.
Das EDA wird die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (ein Bestandteil der IZA) auf vier Schwerpunktregionen konzentrieren: 1. Nordafrika und Mittlerer Osten, 2. Subsahara-Afrika, 3. Asien (Zentral-, Süd- und Südostasien) sowie 4. Osteuropa. Diese geografische Fokussierung des EDA wird durch eine Reduktion der Anzahl Schwerpunktländer ergänzt. Das WBF wird in diesen vier Regionen sein Engagement in einer begrenzten Zahl von Schwerpunktländern beibehalten und seine Tätigkeit in gewissen Schwellenländern Lateinamerikas fortführen.
Die strategische Verknüpfung zwischen IZA und Migrationspolitik wird gestärkt, namentlich durch die Bekämpfung von Fluchtursachen. Die IZA setzt für eine nachhaltige Entwicklung vermehrt auf die Innovationskraft und Expertise des Privatsektors und wird neue Modelle für nachhaltige Finanzierung testen. Das Potenzial der Digitalisierung soll künftig noch besser ausgeschöpft werden.
Kapitel 3 erläutert die Umsetzung der drei IZA-Instrumente: humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit. Die drei Verwaltungseinheiten des EDA und des WBF, die für diese Instrumente und die beantragten Kredite zuständig sind, werden hier vorgestellt.
Kapitel 4 befasst sich mit den Auswirkungen für die Schweiz und Kapitel 5 geht auf rechtliche Aspekte ein.
In den Anhängen befindet sich ein Überblick der gesamten IZA, eine detailliertere Beschreibung der operationellen Ziele, die Kriterien für die Zusammenarbeit, die Liste der Schwerpunktländer, die Liste der prioritären multilateralen Organisationen sowie detaillierte Angaben zur finanziellen Aufteilung der fünf Rahmenkredite.
Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (02.05.2019)