Vorlage 1b
Vernehmlassung 2019/43: Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und über seine Umsetzung (Änderung des Seeschifffahrtgesetzes) sowie Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt · 106 Seiten
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i) Nummer 15 wird wie folgt gefasst:
„15. Die Folgeladung ist kompatibel, daher wird nicht gewaschen oder entgast – Art. 7.04, (3) c).“
j) Nach Nummer 20 wird folgender Teil 4 eingefügt:
„Teil 4: Erklärung der Annahmestelle für Dämpfe (nur erforderlich, wenn Nr. 11b) oder Nr. 11 c) angekreuzt ist) Name/Firma ............................................................. Anschrift.............................................................
Abgabebestätigung
21. Die Entgasung wurde gemäß der Entladungsstandards des Anhangs IIIa der Anwendungsbestimmung
durchgeführt. Die gemessene Dampfkonzentration lag unter dem Grenzwert (AVFL).
22. Bemerkungen:………………………………………………………………………………………………
23. .................................. ...................... ........................................................................................
(Ort) (Datum) (Stempel/Name in Blockschrift und Unterschrift)“
k) Folgender Hinweis zu Nummer 11 wird eingefügt:
„Hinweis zu Nummer 11: Falls 11 a) oder 11 b) angekreuzt wurden, dann müssen auch die Nummern 13 bis 16 und 21 bis 23 ausgefüllt werden.“
l) Der Hinweis zu Nummer 11 c) wird der Hinweis zu Nummer 12 c). ***
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