Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/44: Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung. Automatische Erkennung von Kontrollschildern · 6 Seiten
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1 Ausgangslage
In den letzten Jahren befassten sich politische Instanzen und die Öffentlichkeit in verschiedenen Zusammenhängen mit Systemen zur automatischen Erkennung von Kontrollschildern. Solche Systeme erfassen mit einer Kamera die Kontrollschilder von Fahrzeugen, lesen sie mittels Texterkennung (optical character recognition, OCR) und gleichen sie mit einer Datenbank ab. International werden sie oft als "Automatic Number Plate Recognition (ANPR)" oder "Automatic License Plate Recognition (ALPR)" bezeichnet.
Diese Technik kann unter anderem zur Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr genutzt werden. Zu diesem Zweck ersuchte im November 2016 der Kanton Genf den Bund darum, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um ein neues
Messmittel im Strassenverkehr namens CIRCAM einsetzen zu können. Der Kanton Genf möchte damit Fahrverbotszonen automatisch überwachen.
Um dem Anliegen des Kantons Genf zu entsprechen, wurde eine Änderung der Verordnung des EJPD vom 28. November 2008 über Messmittel für Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachungen im Strassenverkehr (Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung;
SR 941.261) vorbereitet. Der Entwurf sieht vor, die Verordnung um Vorschriften über Systeme wie CIRCAM zu ergänzen. Vorgeschlagen werden Anforderungen an die Systeme, Verfahren für das Inverkehrbringen und Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit.
Am 28. Mai 2019 eröffnete das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD eine Vernehmlassung zur Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung. Sie dauerte bis am 27. September 2019. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der Vernehmlassung zusammen.
2 Teilnahme an der Vernehmlassung
Zur Teilnahme an der Vernehmlassung wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Verbände und Institutionen eingeladen. Eine Übersicht über die Vernehmlassungsadressaten und alle Teilnehmenden, die eine Stellungnahme eingereicht haben, ist im Anhang zu diesem Bericht zu finden.