Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/6: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) · 43 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 42Fedlex · Erläuternder Bericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001

IDP Antrag SEM BRA EJPD Adaptations de la loi fédérale sur les étrangers (LEtr) "paquet législatif LEtr". Ouverture de la procédure de consultation

9.5. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen

Die Übernahme der betreffenden Verordnung und die damit verbundenen Gesetzesänderungen sind mit dem Völkerrecht vereinbar.

Die Änderungen des AIG, die unabhängig von der Übernahme der vorliegenden Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands erfolgen, sind ebenfalls mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

9.6. Verhältnis zum europäischen Recht

Mit der Übernahme dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtungen gegenüber der EU, die sie im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens eingegangen ist (Art. 2 Abs. 3 i. V. m. Art. 7 SAA). Mit dieser Übernahme gewährleistet die Schweiz einheitliche Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen mit dem Ziel, die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen.

Mit der Übernahme der vorliegenden Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtungen gegenüber der EU, die sie im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens eingegangen ist. Mit der Übernahme des ETIAS gewährleistet die Schweiz einheitliche Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen. Die übernommenen Verordnungen wirken sich auf weitere Schengen-Rechtsakte wie die Verordnung (EU) Nr. 1077/201158, die Verordnung (EU) Nr. 515/201459, den SGK60, die Verordnung (EU) 2016/162461 und die Verordnung (EU) 2017/222662 aus.

Sie verweist auf die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/67963) sowie auf die Richtlinie (EU) 2016/680, soweit die Datenverarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgt.64

58Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Er-

richtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; ABl. L 286 vom 1.11.2011, S. 1; zuletzt geändert durch ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1.

59Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaf-

fung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung für Aussengrenzen und Visa im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 574/2007/EG – ISF Grenze; ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 143; zuletzt geändert durch ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1.

60Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Ge-

meinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex); ABl. L 77 vom 23.3.2016, S. 1; zuletzt geändert durch ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1.

61Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die

Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates und der Entscheidung des Rates 2005/267/EG; ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 1; zuletzt geändert durch ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1.

62Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein

Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG)

Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011; ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20; zuletzt geändert durch ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1.

63Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz na-

türlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1.

64Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürli-

cher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates, ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89.