Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/6: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) · 43 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 38Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.525802 / 316.1/2015/00001
Gemäss aktueller Planung der EU soll das ETIAS zwischen 2022 und 2023 in Betrieb genom-IDP Antrag SEM BRA EJPD Adaptations de la loi fédérale sur les étrangers (LEtr) "paquet men werden. Die jährlichenlégislatif LEtr". Ouverture de la procédure de consultation technischen Betriebskosten53 werden auf rund 0,6 Mio. Franken
geschätzt.
Die Schweiz hat sich gegenüber der EU grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet (Art. 2 Abs. 3 und Art. 7 SAA). Dabei gilt jeweils eine Frist von zwei Jahren ab Zeitpunkt der Notifikation durch die EU, sofern für die Umsetzung des Rechtsakts innerhalb des Schengen-Raums kein späteres Datum vorgesehen ist (was vorliegend der Fall ist).
Die nationale ETIAS-Stelle soll dem SEM angegliedert werden. Der daraus resultierende personelle Mehrbedarf beim SEM kann derzeit noch nicht verlässlich beziffert werden und wird im Hinblick auf die Botschaft nochmals grundsätzlich geprüft und im Detail begründet.
6.1.2 Kosten beim fedpol für die zentrale Zugriffsstelle für Strafverfolgungsbehörden
Die Aufgaben der zentralen Zugangsstelle werden der Einsatzzentrale des fedpol übertragen. Ob bei dieser Stelle auch ein personeller Mehrbedarf besteht, wird im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft geklärt.
6.1.3 Kosten bei der EZV für ETIAS
Die einmalig anfallenden Projektausgaben dürften im Bereich von 100 000 Franken liegen. Diese Kosten stellen nach heutigem Kenntnisstand Teile des Programms DaziT der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) dar und werden dem entsprechenden Gesamtkredit angerechnet, da dort die Anpassung der Grenzkontrollsysteme vorgesehen ist. Der genaue Zeitpunkt dieser Anpassung war bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Programm DaziT noch nicht bekannt. Diese und weitere Anpassungen der DaziT-Planung führen voraussichtlich zu einer Neustrukturierung des Gesamtkredits DaziT. Aus heutiger Sicht sind dadurch im Programm DaziT jedoch keine Mehrkosten zu erwarten. Weiter führt dies zu keiner zeitlichen Verzögerung des Programms DaziT.
Das jährliche Betriebsbudget für die Grenzkontrollsoftware wird auch die Wartungs- und Unterhaltskosten für die ETIAS-Schnittstelle beinhalten.
Durch die ETIAS-Verordnung entsteht der EZV kein personeller Mehrbedarf.
6.2. Finanzielle und personelle Auswirkungen auf die Kantone
6.2.1 Kosten an der Schengen-Aussengrenze
Die Kantone, die selber die Grenzkontrolle an der Schengen-Aussengrenze durchführen, müssen ihre Grenzkontroll- und Abfragesysteme an das ETIAS anpassen und diese Kosten selber tragen.
Ferner müssen die operationellen Prozesse der Grenzkontrollbehörden angepasst werden. Entsprechend sind Schulungen des Personals notwendig. Diese Aufwände sind ebenfalls durch die Kantone zu tragen.
53 Die Betriebskosten bemessen sich insbesondere nach der Anzahl User – es ist zu erwarten, dass diese sehr hoch sein wird – sowie nach der erforderlichen hohen Verfügbarkeit von Anwendung und Support. Die Anzahl User hat Auswirkungen auf die Belastung des Netzwerks bzw. die Anwendung sowie des SSO-Portals, worüber die User voraussichtlich auf die ETIAS-Anwendung zugreifen werden. Um eine hohe Verfügbarkeit zu ermöglichen bzw. Ausfälle des Systems weitestgehend zu vermeiden oder zu beheben, sind ein 24h-Pikett-Dienst sowie eine teilweise redundante Infrastruktur nötig.