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Vernehmlassung 2019/64: Pa.Iv. 16.419 «Wettbewerbspreise bei Medizinalprodukten der Mittel- und Gegenständeliste» · 4 Seiten

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Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung zugelassen waren, auch ohne Abgabevertrag nach Artikel 52b als zugelassen. In diesem Zeitraum gelten die Höchstvergütungsbeträge nach der Liste der Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung oder Behandlung dienen, in der Fassung vom [Datum].

III

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.