Vorlage

Vernehmlassung 2020/18: Änderung des Entsendegesetzes · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

[QR Code]

[Signature]

Bundesgesetz Vorentwurf über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG)

Änderung vom [Datum]

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]1,

beschliesst:

I

Das Entsendegesetz vom 8. Oktober 19992 wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1bis

Verfügt der Kanton, in den der Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsendet, Bestimmungen über Mindestlöhne und fallen die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter den sachlichen und persönlichen Geltungsbereich dieser Bestimmungen, so muss der Arbeitgeber ihnen den kantonalen Mindestlohn garantieren.

Art. 7 Abs. 1bis

Die Einhaltung der kantonalen Mindestlöhne nach (Artikel 2 Absatz 1bis) wird von der zuständigen Behörde des betreffenden Kantons kontrolliert. Anstelle der Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe d und Absätze 2–5 und 7a, 9 und 11–13 sind die entsprechenden Bestimmungen im kantonalen Recht anwendbar.

1BBl 20XX ...

2 SR 823.20

2016–......