Beiblatt
Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 2 Seiten
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Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Beiblatt zur Vernehmlassung «Teilrevision CO2-Verordnung»: CORE-System für den Vollzug von klimapolitischen Instrumenten
Mit dem neuen CORE-System (Datenbank mit webbasierter Schnittstelle), im Folgenden nur noch CORE genannt, will das Bundesamt für Umwelt BAFU in Zukunft den Vollzug klimapolitischer Instrumente digitalisieren. Davon betroffen sind Anlagebetreiber mit einer CO2-Verminderungsverpflichtung, Betreiber von Anlagen und Betreiber von Luftfahrzeugen mit Teilnahme am Emissionshandelssystem, kompensationspflichtige Treibstoffimporteure, Eigner von Kompensationsprojekten und -programmen und Betreiber von WKK-Anlagen, welche eine CO2-Abgabebefreiung anstreben (in der Folge «Kunde» genannt). Neben der bundesinternen Datenverarbeitung soll CORE dem elektronischen Austausch zwischen allen Prozessbeteiligten dienen und die Verfahren administrativ vereinfachen.
Artikel 39 Absatz 5 CO2-Gesetz, der dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Kompetenz überträgt, den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung anzuordnen, soll zu einem späteren Zeitpunkt präzisiert werden. Die aktuelle Vernehmlassung der CO2-Verordnung soll dazu genutzt werden, bereits zum heutigen Zeitpunkt die Stellungnahme der interessierten Kreise zu CORE einzuholen. Nachfolgend sind die wichtigsten Eckpunkte von CORE zum Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten der totalrevidierten CO2-Gesetzgebung beschrieben.
1 Erstmaliges Login durch Kunden
Der Kunde1 gelangt via webbasierte Schnittstelle von CORE auf die eIAM-Seite des Bundes2. Er kann sich über das CH-LOGIN3 identifizieren und einloggen, oder er erstellt zuerst ein CH-Login. Zur Gewährung der Datensicherheit wird dem Kunden ein Passwortbrief zugestellt. Erst mit der Bestätigung durch den Kunden anhand dieses Passworts kann ein Gesuch (bspw. für eine CO2-Verminderungsverpflichtung oder ein Kompensationsprojekt) eingereicht werden. Mit den Gesuchangaben wird in CORE automatisch ein Kundendossier eröffnet.
2 Zugang Kunden
Der Kunde hat in CORE nur Zugang zu den für ihn relevanten Daten und Dokumenten wie bspw. die eingereichten Gesuche, an ihn gerichtete Mitteilungen oder Verfügungen. Der Kunde kann firmenintern weiteren Personen Zugang zum Kundendossier erteilen und verschiedene Rollenprofile zuweisen. Auch firmenexterne Rollenprofile müssen durch den Kunden vergeben werden; bspw. für einen Energieberater (Instrument der CO2-Verminderungsverpflichtung) oder für eine Validierungsstelle eines Kompensationsprojektes.
3 Zugang Vollzugsbehörde
Die Vollzugsbehörde hat Zugang zu CORE, soweit es für den Vollzug des CO2-Gesetzes notwendig ist. Das BAFU hat einen vollständigen Zugang zu allen Daten und Dokumenten sobald diese kundenseitig freigegeben sind. Der Zugang anderer Bundesbehörden ist auf die ihnen zugewiesenen Vollzugsaufgaben beschränkt. Das Bundesamt für Energie BFE hat Zugang zu den Daten der Verminderungsverpflichtung, der Kompensationsprojekte und -programme sowie der Rückerstattung für Betreiber von WKK-Anlagen. Die Eidgenössische Zollverwaltung EZV hat Zugriff auf die für die Rückerstattung der
1 Zugunsten der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Text nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind damit alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht gemeint.
2 eIAM ist das zentrale Zugriffs- und Berechtigungssystem der Bundesverwaltung für Webapplikationen.
3 Das CH-LOGIN ist das Anmeldeverfahren von eIAM für Bürgerinnen, Bürger, Vertreter und Vertreterinnen der Wirtschaft. 1/2 237-04.21-02845/00003/O173-1186