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Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 2 Seiten

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CO2-Abgabe relevanten Daten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat Zugang zu den Daten der Betreiber von Luftfahrzeugen. Das BAFU kann, sofern es für die Vollzugsaufgaben notwendig ist, weiteren bundesinternen Stellen einen temporären Zugang zu Kundendossiers für die Bearbeitung spezifischer Aufträge gewähren.

4 Zugang Prüfstellen

Das BAFU beauftragt externe Fachexperten (in der Folge «Prüfstelle» genannt) unter anderem für die Berechnung und Validierung der kostenlosen Zuteilung im EHS, für die Prüfung der Monitoringkonzepte und -berichte oder für die Auditierung von Zielvereinbarungen. Das BAFU kann der Prüfstelle einen temporären Zugang zu Kundendossiers gewähren, sofern es für die Vollzugsaufgaben notwendig ist. Die Auflagen zum Datenschutz sind in den Verträgen des BAFU mit den Prüfstellen geregelt.

5 Elektronische Durchführung der Verfahren

Die im Rahmen der CO2-Gesetzgebung vorgesehenen Verfahren sollen vollständig elektronisch durchgeführt werden, d.h. sämtlicher Schriftverkehr zwischen den Kunden, den Vollzugsbehörden und den Prüfstellen wird elektronisch über CORE abgewickelt. Insbesondere müssen Kunden Gesuche, Berichte und weitere Eingaben elektronisch einreichen. Verfügungen werden ihnen elektronisch eröffnet. Die Ersatzleistung bei einer Zielverfehlung wird nicht in CORE verwaltet.

5.1 Einreichung von Gesuchen und Berichten durch die Kunden

Der Kunde gibt seine Daten (bspw. Gesuch, Monitoringkonzept, Monitoringbericht, Änderungen Kontaktdaten) online via Web-Formular direkt in die CORE ein. Es sind die dazu vorgegebenen Formulare zu verwenden. Erst mit Freigabe der Eingabe durch den Kunden werden die Daten für die Vollzugsbehörden sichtbar. Falls im Vollzug bereits vom Bund anerkannte IT-Tools im Einsatz sind, werden diese Daten ohne Mehraufwand für den Kunden in die CORE importiert (bspw. Monitoringberichte).

5.2 Eröffnung von Verfügungen durch die Vollzugsbehörden

Das BAFU erlässt Verfügungen in der Regel elektronisch über CORE. Der Kunde erhält ein Mail, dass er die Verfügung in CORE herunterladen kann. Wird die Verfügung aus CORE innerhalb einer gewissen Frist nicht heruntergeladen, wird sie dem Kunden per Post zugestellt. Die Verfügungen werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Bei den Verminderungsverpflichtungen können, begründet in der grossen Anzahl, Massenverfügungen mit einem geregelten elektronischen Siegel versehen werden. Mit Ausnahme der Verminderungsverpflichtungen kann der Kunde – zumindest in einer Übergangszeit – im Gesuch angeben, ob er die Verfügung elektronisch oder in Papierform erhalten möchte. Auch das BAFU behält sich vor, für gewisse Verfügungen (bspw. Negativverfügungen) zusätzlich die Papierform zu wählen.

6 Verfügungen als automatisierter Einzelentscheid bei Verminderungsverpflichtungen

Das BAFU erwartet, dass die Anzahl der CO2-Verminderungsverpflichtungen mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes stark ansteigen wird. Die positiven Teilnahmeverfügungen und die Verfügungen des Zielwerts sollen deshalb zukünftig mit einem automatisierten Einzelentscheid ausgestellt werden. Das bedeutet, dass keine Mitarbeitenden des BAFU eine inhaltliche Bewertung der Verfügung vorgenommen hat, sondern dass der Verfügungsinhalt aufgrund der Eingaben des Gesuchstellers automatisiert erstellt wird. Liegt ein automatisierter Einzelentscheid vor, ist dies in der Verfügung ersichtlich. Bei negativen Teilnahmeverfügungen wird das rechtliche Gehör gewährt, so dass der Kunde eine inhaltliche Bewertung durch Mitarbeitende des BAFU verlangen kann. Die anderen klimapolitischen Instrumente haben kleinere Fallzahlen, automatisierte Einzelentscheide kommen nicht zur Anwendung.

7 Kommunikation zwischen Kunde, Vollzugsbehörde und Experten

Die Kommunikation zwischen dem Kunden, den firmenexternen Beteiligten, der Vollzugsbehörde und den Prüfstellen soll über CORE erfolgen können. Dank den vordefinierten Prozessschritten und der Funktion für Bemerkungen und Kommentare wird der Prozess übersichtlicher und sicherer, da die Daten nicht mehr per Mail versendet oder zwischengespeichert werden müssen (bspw. auf SharePoint).

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