Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/3: Änderung der Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz (GebV-StS) · 8 Seiten
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Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz (GebV-StS;
SR 814.56)
3 Allgemeine Bemerkungen
Die Vorlage wurde insgesamt von einer überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst und in der vorgelegten Form unterstützt. Die Kantone AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH sowie das HFR, das IRA, die KFIKO, die KomABC, die SGSMP und die SUVA begrüssen u.a., dass die Revision sich zum Ziel gesetzt hat, den in der Praxis festgestellten fachtechnischen und wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen. Weiter wurden die Gründe für die Erhöhung der Gebühren aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage als nachvollziehbar und realistisch anerkannt.
Drei Kantone (GE, TI, VD) begrüssen überdies die bessere Umsetzung des Verursacherprinzips und die Volldeckung der Kosten, da ansonsten die übrigen Kosten vom Bund und somit vom Steuerzahler zu decken wären. Der SGV hingegen hält fest, dass der Verursacher nur variable oder teilvariable Kosten tragen sollte, aber nicht die Vollkosten. Zudem stellt der SGV die Verhältnismässigkeit einer Verdoppelung gewisser Gebühren in Frage und lehnt deswegen die Revision ganzheitlich ab.
Eine detaillierte Stellungnahme zur Vorlage wurde von drei direkt betroffenen Unternehmen (Smolsys AG, RC Tritec AG und mb-microtec AG) eingereicht. Grundsätzlich anerkennen sie die Notwendigkeit der Revision, schlagen jedoch Anpassungen vor und stellen die Verteilung oder die Berechnung der Kosten in Frage. Sie äusserten sich im Besonderen zu den Anpassungen betreffend die Entsorgung von radioaktiven Abfällen (siehe hierzu Kapitel 4).
Des Weiteren nahm das IRA zuhanden des Kantons Waadt zur Zunahme der Entsorgungskosten Stellung und kam zum Schluss, dass diese einen moderaten Impact auf Universitätsspitäler haben werden. Weiter erachtete es die Änderungen als gerechtfertigt und akzeptabel.
Offiziell auf eine Stellungnahme verzichtet, haben die Kantone AG, GL, GR, NW, OW, SH und SZ sowie die Parteien SP und SVP, der SAV, der SSV, die FKS, die GST, das Kantonsspital Luzern, die QUALAB und die SIA.
4 Bemerkungen zu den einzelnen Änderungen
Da lediglich im Anhang der GebV-StS erwähnenswerte Änderungen vorgenommen wurden, beschränken sich die detaillierten Bemerkungen nur auf diesen.
Anhang
Bst. A: Bewilligungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung
Die im Anhang Buchstabe A angebrachten Änderungen wurden nicht detailliert kommentiert. In den allgemeinen Bemerkungen der Vernehmlassungsteilnehmenden wurde die Kostensteigerung generell als vertret- und nachvollziehbar beurteilt.
Bst. G: Sammlung, Konditionierung, Zwischenlagerung und geologische Tiefenlagerung ablieferungspflichtiger radioaktiver Abfälle (Art. 119 und 120 StSV)
Die Mehrheit der Stellungnehmenden unterstützt die Anpassung der Entsorgungsgebühren an die gestiegenen Kosten. Die im Erläuterungsbericht aufgeführten Gründe werden als ausführlich und plausibel erachtet.