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Vernehmlassung 2020/44: Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonderbestimmungen für Bau- und Unterhaltsbetriebe auf Nationalstrassen · 2 Seiten
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Anhang Ziff. 14
14. Strassenbau, Tunnelbau sowie Tiefenbohrungen
Nacht- und Sonntagsarbeit, um im Auftrag von Behörden folgende Arbeiten auszuführen:
- Sanierungs- und Ausbauarbeiten auf stark befahrenen Strassen;
- Vortriebs-, Ausbau- und Sicherungsarbeiten an bestehenden und neuen Tunnels, Galerien und Stollen;
- Tiefenbohrungen.
III
Diese Verordnung tritt am [Datum] in Kraft.
[Datum] Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr