Vorlage
Vernehmlassung 2020/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) als indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» · 2 Seiten
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II
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom ….
In den ersten zwei Kalenderjahren nach dem Inkrafttreten der Änderung vom … beträgt der Mindestanteil nach Artikel 65 Absatz 1terin allen Kantonen 4 Prozent der Bruttokosten.
III
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Es ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative vom 23. Januar 20203 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)».
3 Es ist im Bundesblatt zu veröffentlichen, sobald die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» zurückgezogen oder abgelehnt worden ist.
4 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
3 BBl 2020 1740