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Vernehmlassung 2021/105: Änderung des Bundesgesetzes über Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus · 2 Seiten
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Bundesgesetz Entwurf über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus
Änderung vom [Datum]
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]1,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 30. September 20112 über die Förderung von Innovation,
Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus wird wie folgt geändert:
Art. 5a Befristete Erhöhung der Bundesbeiträge
1 Vorhaben, für die Projektkosten in den Jahren 2023–2026 anfallen, kann der Bund auf Antrag der Träger der Vorhaben mit einer Finanzhilfe bis zu 70 Prozent der anrechenbaren Kosten unterstützen.
2 Absatz 1 findet Anwendung:
a. auf neue Vorhaben, für die Gesuch um Finanzhilfe nach dem Beginn der Referendumsfrist der Änderung dieses Gesetzes vom ... und vor dem 31. Dezember 2026 eingereicht werden; oder
b. auf laufende Vorhaben, für die bereits vor Inkrafttreten von Artikel 5a eine Finanzhilfe zugesichert wurde, sofern der Beitragsempfänger nachweist, dass:
1. aufgrund der Erhöhung des Subventionssatzes ein Zusatznutzen generiert wird, oder
2. das Vorhaben aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie ohne die Erhöhung des Subventionssatzes nicht wie geplant abgeschlossen werden kann.
SR ..........
1BBl 20XX ...
2SR 935.22
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