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Vernehmlassung 2021/114: Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange · 3 Seiten

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Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 3 Berichterstattung über Klimabelange gestützt auf die Empfehlungen

der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures»

(Art. 964b Abs. 1 und 2 OR)

1Die Berichterstattung über Klimabelange, die sich auf den Bericht «Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures» in der Fassung vom Juni 20172 und den Anhang «Implementing the Recommendations of the Task Force on Climate-related Financial Disclosures» in der Fassung vom Oktober 20213 stützt, umfasst insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen zu den Themenbereichen:

a. Governance;

b. Strategie;

c. Risikomanagement;

d. Kennzahlen und Ziele;

2Bei der Umsetzung der Empfehlungen nach Absatz 1 werden berücksichtigt:

a. die sektorenübergreifenden Orientierungshilfen zu den Empfehlungen;

b. die sektorenspezifischen Orientierungshilfen zu den Empfehlungen;

c. soweit möglich und sachgerecht die Umsetzungshilfe «Guidance on Metrics, Targets, and Transition Plans» in der Fassung vom Oktober 20214.

3Die Umsetzung der Empfehlungen nach Absatz 1 Buchstabe b umfasst insbesondere:

a. einen Transitionsplan, der sich mit den Schweizer Klimazielen vergleichen lässt;

b. soweit möglich und sachgerecht Angaben in quantitativer Form sowie die Offenlegung der für die Vergleichbarkeit wesentlichen Grundannahmen und verwendeten Methoden und Standards.

4Soweit möglich und sachgerecht umfasst die Umsetzung der Empfehlungen nach Absatz 1 Buchstabe d insbesondere:

a. quantitative CO2-Ziele und gegebenenfalls Ziele für weitere Treibhausgase;

b. die Angabe sämtlicher Treibhausgasemissionen;

c. Angaben in quantitativer Form sowie die Offenlegung der für die Vergleichbarkeit wesentlichen Grundannahmen und verwendeten Methoden und Standards.

5Die Berücksichtigung der sektorenspezifischen Orientierungshilfe für Finanzinstitute bei der Umsetzung der Empfehlung nach Absatz 1 Buchstabe d umfasst vorwärtsschauende, szenarienbasierte Klimaverträglichkeits-Analysen.

2 Der Text kann im Internet unter www.fsb-tcfd.org > Recommendations abgerufen werden.

3 Der Text kann im Internet unter www.fsb-tcfd.org > Publications abgerufen werden.

4 Der Text kann im Internet unter www.fsb-tcfd.org > Publications abgerufen werden.