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Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 77 Seiten
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Eigenmittelverordnung
Beilage zur Änderung der ERV (Ziff. II)
Anhang 1a (Art. 53 Abs. 2 und 117 Abs. 1)
Kreditumrechnungsfaktoren für Ausserbilanzgeschäfte bei Anwendung des SA-BIZ
Ziffer Positionen bei Ausserbilanzgeschäften Kreditumrechnungsfaktoren
SA-BIZ
1. Kreditzusagen
1.1 mit fester Verpflichtung, sofern kein besonderer Kreditumrechnungsfaktor vorgeschrieben ist 0,40 1.2 die jederzeit bedingungslos und ohne vorherige Ankündigung aufgehoben werden können oder aufgehoben werden 0,10
können, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner die vordefinierten Bedingungen nicht mehr erfüllt
1.3 die die Anforderungen nach Art. 53 Abs. 5 erfüllen 0,00
2. Bauhandwerkerbürgschaften für die Ausführung von Bauten im In- und Ausland 0,50
3. Selbstliquidierende Gewährleistungen aus Warenhandelsgeschäften
3.1 Kurzfristige selbstliquidierende Handelsakkreditive aus Warenhandelsgeschäften wie Dokumentenakkreditive, die 0,20
durch die zugrunde liegende Fracht besichert sind und deren Ursprungslaufzeit unter einem Jahr ist
4. Gewährleistungen
4.1 Transaktionsbezogene Eventualverpflichtungen wie Erfüllungsgarantien, Bietungsgarantien, Produktgarantien und 0,50
Standby-Akkreditive, die mit bestimmten Geschäften zusammenhängen