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Vernehmlassung 2021/117: Änderung der Eigenmittelverordnung (Basel III) · 77 Seiten

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Eigenmittelverordnung

Ziffer Positionen bei Ausserbilanzgeschäften Kreditumrechnungsfaktoren

SA-BIZ

4.2 Note Issuance Facilities (NIFs) und Revolving Underwriting Facilities (RUFs) 0,50

5. Übrige Eventualverpflichtungen und andere Ausserbilanzgeschäfte

5.1 Direkte Kreditsubstitute wie allgemeine Kreditbürgschaften einschliesslich Standby-Akkreditive, die als 1,00

finanzielle Sicherheiten für Darlehen und Wertpapiere dienen, und Akzepte einschliesslich Indossamente,

die den Charakter von Akzepten haben

5.2 Übrige Eventualverpflichtungen; diese umfassen insbesondere: 1,00

- Wertpapierpensionsgeschäfte und Verkauf von Vermögenswerten mit Rückgriffsmöglichkeit, wobei die

Kreditrisiken bei der Bank verbleibt [Ziffer 20.95 (2) CRE]; für ihre Risikogewichtung ist die Art des

Vermögenswerts und nicht die Gegenpartei relevant;

- Wertpapierleihgeschäfte und Hinterlegen von Wertpapieren als Sicherheiten insbesondere im Rahmen

von Wertpapierfinanzierungsgeschäften [Ziffer 20.95 (3) CRE];

- Terminkäufe, Forward Forward Deposits und nur teilweise eingezahlte Aktien und Wertpapiere, die Zu-

sagen mit sicherer Inanspruchnahme darstellen [Ziffer 20.95 (4) CRE]; für ihre Risikogewichtung ist die

Art des Vermögenswerts und nicht die Gegenpartei relevant.

5.3 Andere Ausserbilanzgeschäfte einschliesslich nicht bilanzierter und nicht abgewickelter Positionen 1,00