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Vernehmlassung 2021/118: Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung) · 73 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
5.2.5 Es ist klarzustellen, dass es sich um die jeweiligen aggregierten Kosten han-
delt. Falls es sich um variable Kosten handelt, muss dies aus den Angaben hervorgehen.
5.2.6 Um die Vergleichbarkeit mit anderen qualifizierten Lebensversicherungen zu
ermöglichen, ist von den Annahmen nach Ziffer 5.1.2 Buchstaben a–e auszugehen.
5.2.7 Die Zusammenstellung der Kosten kann in einer Tabelle dargestellt werden.
In diesem Fall ist die Tabelle wie folgt auszugestalten:
Diese Tabelle zeigt Ihnen die Auswirkungen der verschiedenen Arten von Kosten auf das Versicherungsprodukt
Einmalige Kosten Einstiegskosten [■] Prozent Produktindividuell ohne Risikokosten anzugeben
Ausstiegskosten [■] Prozent Produktindividuell anzugeben
Laufende Kosten Portfolio-Transakti- [■] Prozent Produktindividuell ohne Risikokosten onskosten anzugeben
Sonstige laufende [■] Prozent Produktindividuell Kosten anzugeben
Dies ergibt die Ren- [■] Prozent Summe
diteminderung pro
Jahr
Hinzu kommen Risi- CHF [■] Produktindividuell kokosten in der anzugeben
Höhe von
6. Angaben zur vorzeitigen Auflösung des Versicherungsvertrages
a. Der Abschnitt «Kann ich den Versicherungsvertrag vorzeitig auflösen und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?» enthält Angaben zu den Folgen vorzeitiger Vertragsauflösung.
b. Für die Versicherungsnehmerinnen und -nehmer ist folgender Hinweis anzubringen: «Sie können Ihren Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht sowie zur vorzeitigen Auflösung finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Bei vorzeitiger Auflösung vor Vertragsablauf können Ihnen Kosten entstehen.»