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Vernehmlassung 2021/118: Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung) · 73 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
3.3.2 Sofern für ein Finanzinstrument nach Artikel 3 Buchstabe a FIDLEG ein Ba-
sisinformationsblatt zur Verfügung steht, kann auf dieses verwiesen werden.
3.4 Optional: Zielgruppe und Zielmarkt
Das Basisinformationsblatt kann eine Beschreibung der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer enthalten, denen die qualifizierte Lebensversicherung angeboten werden soll, insbesondere was das Sparziel und die Fähigkeit im Sparprozess Verluste zu verkraften und die Vertragslaufzeit der qualifizierten Lebensversicherung betrifft.
4. Angaben zum Risikoprofil des Sparprozesses
Der Abschnitt «Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?» enthält:
a. eine generische Umschreibung des Risikoprofils (Ziff. 4.1) oder einen Risikoindikator (Ziff. 4.2);
b. Angabe des maximalen Verlusts und Verweis auf Performanceszenarien (Ziff. 4.3).
4.1 Generische Umschreibung des Risikoprofils
4.1.1 Sofern das Risikoprofil generisch umschrieben wird, sind typische Produktri-
siken zu berücksichtigen, wie:
a. das Emittentenrisiko;
b. das Marktrisiko;
c. das Liquiditätsrisiko;
d. das Fremdwährungsrisiko;
e. das Kündigungs- und Wiederanlagerisiko.
4.1.2 Sofern für ein Finanzinstrument nach Artikel 3 Buchstabe a FIDLEG ein Ba-
sisinformationsblatt zur Verfügung steht, kann auf dieses verwiesen werden.
4.2 Risikoindikator
Wird ein Risikoindikator aufgenommen, so muss:
a. dessen Berechnung und Darstellung auf der Basis von entsprechenden Vorgaben einer Rechtsordnung erfolgen, welche Vorschriften für dem Basisinformationsblatt nach Artikel 129l gleichwertige Dokumente kennt;
b. angegeben werden, nach welcher Rechtsordnung er berechnet und dargestellt wird.
4.3 Angabe des maximalen Verlusts und Verweis auf Performanceszenarien
4.3.1 Den Versicherungsnehmerinnen und -nehmern ist in leicht verständlicher
Sprache darzulegen, welches der maximale Verlust ist, den sie bei einer Investition in die qualifizierte Lebensversicherung erleiden und, gegebenenfalls, welche maximale Rendite sie erzielen können.