Vorlage

Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 114 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 74Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV)

Änderung vom ...

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 26. November 20031 über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft wird wie folgt geändert:

Art. 2 Betriebsgrösse

1Betriebshilfedarlehen werden nur ausgerichtet, wenn auf dem Betrieb ein Arbeitsbedarf von mindestens einer Standarbeitskraft (SAK) besteht.

2In den folgenden Fällen genügt eine Betriebsgrösse von mindestens 0,60 SAK:

a. für Betriebshilfedarlehen in den Bergzonen III und IV zur Sicherung der Bewirtschaftung;

b. Für Betriebshilfedarlehen in Gebieten des Berg- und Hügelgebiets zur Sicherung einer genügenden Besiedelungsdichte.

3Die Kriterien zur Beurteilung der Gefährdung der Besiedelung nach Absatz 2 Buchstabe b für die Abgrenzung von gefährdeten Gebieten sind in Anhang festgelegt.

4Ergänzend zu Artikel 3 der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung vom 7. Dezember 1998 können die SAK-Faktoren der Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1993 angewendet werden.

Art. 3

Aufgehoben

1 SR 914.11

2022-… «%ASFF_YYYY_ID»