Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 194Fedlex · Erläuternder Bericht
17 Nationalstrassenverordnung (NSV), SR 725.111
17.1 Ausgangslage
In diesem Verordnungspaket wird vorgeschlagen die Strukturverbesserungsverordnung (SVV; RS 913.1) total zu revidieren und die Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV; RS 913.211) aufzuheben.
17.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Die SVV wird vollständig überarbeitet. Die Verweise in Artikel 24 NSV zu Artikel 36 Buchstabe d und 37 Absatz 3 müssen angepasst werden. Auf der inhaltlichen Ebene gibt es keine Änderungen.
17.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Artikel 24
Aufgrund der Totalrevision der Strukturverbesserungsverordnung ist es notwendig, die Verweise in diesem Artikel anzupassen. Es gibt keine materiellen Änderungen.
17.4 Auswirkungen
17.4.1 Bund
Keine Auswirkung.
17.4.2 Kantone
Keine Auswirkung.
17.4.3 Volkswirtschaft
Keine Auswirkung.
17.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die geänderten Bestimmungen tangieren das internationale Recht nicht.
17.6 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
17.7 Rechtliche Grundlagen
In Artikel 60 des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom 8. März 1960 (NSG; SR 725.11) hat der Gesetzgeber dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, die Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Er trifft insbesondere die Anordnungen zur Gewährleistung einer kunstgerechten Projektierung, eines wirtschaftlichen Bauvorgangs, einer genügenden Baukontrolle sowie eines zweckmässigen Unterhalts und Betriebs.