Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 61 Seiten

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logischen Auswirkungen zu reagieren (Art. 35d Abs. 1 und 2). Absatz 4 ermächtigt den Bundesrat, Ausnahmen für Ethanol zu Brennzwecken und für geringe Mengen von erneuerbaren Treib- und Brennstoffen von den Anforderungen nach Artikel 35d USG vorzusehen.