Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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Tabelle 8. Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) Artikel Antrag / Kommentar Teilnehmende / Fussnote

Art. 62 Bst. h Erweiterung Bst h. Keiner Bewilli- Parteien: glp

gung bedarf der Erwerb: h. durch

Ausnahmen vom Prinzip

den Kanton, oder eine Gemeinde

der Selbstbewirtschaf-

oder eine Organisation des Natur-

tung

schutzes zum Zweck des Hoch-

wasserschutzes, der Revitalisie-

rung von Gewässern, des Baus

von Ausgleichs- und Pumpspei-

cherbecken bei Wasserkraftwer-

ken, des Naturschutzes sowie des

Realersatzes für diese Bedürf-

nisse.

Art. 64 Bst. d Anpassung Bst. d. […]: das land- Parteien: glp

wirtschaftliche Gewerbe oder

Ausnahmen vom Prinzip

Grundstück in einer Schutzzone,

der Selbstbewirtschaf-

welche nicht durch Art. 62 Abs. h

tung

erfasst ist, liegt und der Erwerber

den Boden zum Zwecke dieses

Schutzes erwirbt;

Art. 64 Bst. e Anpassung Bst. e. […]: mit dem Parteien: glp

Erwerb die schutzwürdige Umge-

bung einer historischen Stätte,

Baute oder Anlage oder ein Objekt

des Naturschutzes erhalten wer-

den soll;

Tabelle 9. Energiegesetz (EnG) Artikel Antrag / Kommentar Teilnehmende / Fussnote

Art. 12 Abs. 2 Anpassung Abs. 2. […]. In Bioto- Eidgenössische Kom-

pen von nationaler Bedeutung missionen und Räte: El-Nationales Interesse an

nach Artikel 18a NHG und in Com

der Nutzung erneuerba-

rer Energien Wasser- und Zugvogelreserva-

ten nach Artikel 11 des Jagdge-

setzes vom 20. Juni 19865 sind

neue Anlagen zur Nutzung er-

neuerbarer Energien ausge-

schlossen.

44/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774