Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Tabelle 8. Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) Artikel Antrag / Kommentar Teilnehmende / Fussnote
Art. 62 Bst. h Erweiterung Bst h. Keiner Bewilli- Parteien: glp
gung bedarf der Erwerb: h. durch
Ausnahmen vom Prinzip
den Kanton, oder eine Gemeinde
der Selbstbewirtschaf-
oder eine Organisation des Natur-
tung
schutzes zum Zweck des Hoch-
wasserschutzes, der Revitalisie-
rung von Gewässern, des Baus
von Ausgleichs- und Pumpspei-
cherbecken bei Wasserkraftwer-
ken, des Naturschutzes sowie des
Realersatzes für diese Bedürf-
nisse.
Art. 64 Bst. d Anpassung Bst. d. […]: das land- Parteien: glp
wirtschaftliche Gewerbe oder
Ausnahmen vom Prinzip
Grundstück in einer Schutzzone,
der Selbstbewirtschaf-
welche nicht durch Art. 62 Abs. h
tung
erfasst ist, liegt und der Erwerber
den Boden zum Zwecke dieses
Schutzes erwirbt;
Art. 64 Bst. e Anpassung Bst. e. […]: mit dem Parteien: glp
Erwerb die schutzwürdige Umge-
bung einer historischen Stätte,
Baute oder Anlage oder ein Objekt
des Naturschutzes erhalten wer-
den soll;
Tabelle 9. Energiegesetz (EnG) Artikel Antrag / Kommentar Teilnehmende / Fussnote
Art. 12 Abs. 2 Anpassung Abs. 2. […]. In Bioto- Eidgenössische Kom-
pen von nationaler Bedeutung missionen und Räte: El-Nationales Interesse an
nach Artikel 18a NHG und in Com
der Nutzung erneuerba-
rer Energien Wasser- und Zugvogelreserva-
ten nach Artikel 11 des Jagdge-
setzes vom 20. Juni 19865 sind
neue Anlagen zur Nutzung er-
neuerbarer Energien ausge-
schlossen.
44/52 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774